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BMV: Kabinett beschließt Maßnahmen gegen Fahrermangel

von | 28. Mai 2026

Bild: KBA

Der Bund will den Fahrermangel bekämpfen und den Zugang zum Job des Berufskraftfahrers erleichtern.

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Das Bundeskabinett hat am 27.05. die vom Bundesverkehrsministerium (BMV) vorgelegte Änderungsverordnung zur Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Im Mittelpunkt stehen geringere Zugangshürden für Berufskraftfahrer.

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder: „Mit der Änderungsverordnung bauen wir Zugangshürden ab und bringen Fahrerinnen und Fahrer schneller in den Job. Aber klar ist auch: Unsere Maßnahmen können langfristig nur greifen, wenn die Branche selbst aktiv wird und den Job für Bus- und Lkw-Fahrer attraktiver macht.“

Die Änderungsverordnung sieht unter anderem vor, dass die Prüfung der beschleunigten Grundqualifikation künftig neben Deutsch auch in Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch abgelegt werden kann. Außerdem sollen die Ukraine und Montenegro in die Fahrerlaubnis-Verordnung aufgenommen werden, um Führerscheine aus diesen Ländern künftig prüfungsfrei in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben zu können. Generell sollen in der EU umgetauschte Führerscheine aus Drittstaaten künftig auch in Deutschland anerkannt werden.

Der Sprachenkatalog für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung, der aktuell neben Deutsch zwölf weitere Sprachen umfasst, wird zusätzlich noch um Ukrainisch und Kurmandschi erweitert. Zudem soll die praktische Prüfung von derzeit 210 Minuten um 90 Minuten auf 120 Minuten gekürzt werden. Das Inkrafttreten der Änderungsverordnung ist noch für dieses Jahr geplant.

Weitere Informationen:
BMV: Führerscheine sollen günstiger werden

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