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Mautbefreiung nur für Elektro- und Wasserstoff-Lkw

von | 22. Dezember 2025

Bild: Toll Collect

Emissionsfreie Lkw (elektrisch oder Wasserstoff-betrieben) bleiben in Deutschland bis 30.6.2031 mautbefreit.

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Die verlängerte Mautbefreiung für emissionsfreie Lkw bis Mitte 2031, im Zuge von EU-Beschlüssen und Eurovignetten-Richtlinie im Grunde nur noch Formsache, wurde Anfang Dezember im Bundesgesetzblatt offiziell verkündet.

Über den ursprünglichen Stichtag 31.12.2025 hinaus bleiben somit batterieelektrische und wasserstoffbetriebene Lkw (Brennstoffzelle oder Wasserstoffverbrenner) bis zum 30.06.2031 von der Maut befreit. Den Hintergrund bildet die Verordnung (EU) 2019/1242: Als emissionsfrei gelten schwere Lkw ohne Verbrennungsmotor oder mit Verbrennungsmotor, falls dessen Emissionen weniger als 1 g CO₂/kWh beziehungsweise weniger als 1 g CO₂/km betragen.

(Weitgehend) CO₂-neutrale Kraftstoffe wie HVO100 und Bio-Methan fallen somit nicht unter die Neuregelung – obwohl zahlreiche Branchenverbände und Lkw-Hersteller darauf drängen. Dagegen bleiben emissionsfreie Leicht-Lkw/Transporter bis 4,25 Tonnen Gesamtgewicht sogar unbefristet von der Maut befreit.

Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums machten emissionsfreie Fahrzeuge im Jahr 2024 rund 3,9 Prozent der neu zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge in der EU aus. Die erweiterte Mautbefreiung, analog in anderen EU-Ländern umgesetzt, soll den Markthochlauf deutlich beschleunigen.

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