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Verkehrsdaten künftig zentralisiert in „Mobilithek“

von | 6. November 2025

Bild: Renault Trucks

Informationen zu nutzbaren Ladesäulen sollen künftig zentral über „Nationale Zugangspunkte“ der EU-Länder verfügbar sein.

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Die Bundesregierung hat Ende Oktober den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für „intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern“ (IVSG) beschlossen. Der Entwurf regelt unter anderem, dass Verkehrsdaten über einen „Nationalen Zugangspunkt“ digital bereitgestellt werden. Derartige Nationale Zugangspunkte betreibt nach EU-Recht künftig jeder einzelne Mitgliedsstaat.

In Deutschland rangiert der Zugangspunkt unter „Mobilithek“ und soll als gesetzlich verankerte Plattform zum Austausch digitaler Informationen von Mobilitätsanbietern, Infrastrukturbetreibern, Verkehrsbehörden und Informationsanbietern dienen. In die gesamte Liste fallen Fahrplandaten und Echtzeit-Verkehrsinformationen ebenso wie Standorte von Ladestationen oder auch von Leihfahrrädern: Ziel ist es, praktische alle Informationen, die für eine (barrierefreie) Reise durch Deutschland erforderlich sind, zentral bereitzustellen.

Mit Blick auf den Transportsektor dürften Fahrer und Unternehmer vor allem von aktuelleren Verkehrsinformationen profitieren. Der Gesetzentwurf verpflichtet zum Beispiel Straßenbaubehörden und -betreiber, Informationen wie Sperrungen, Tempolimits, Zufahrtsbedingungen von Brücken und Tunneln oder Baustellen vollständig digital zu veröffentlichen. Ebenso müssen Daten der Verkehrswarndienste wie Falschfahrer oder Gegenstände auf der Fahrbahn grenzüberschreitend verfügbar sein.

Außerdem regelt der Entwurf, dass Informationen zu allen nutzbaren Ladesäulen für E-Fahrzeuge über den Nationalen Zugangspunkt zugänglich gemacht werden. Hintergrund ist die „Alternative Fuels Infrastructure Regulation“ (AFIR), die zum Ziel hat, die EU-weite Ladeinfrastruktur so zu gestalten, dass das Laden von elektrischen Fahrzeugen flexibel und spontan möglich ist. Einen entsprechenden „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ für die entsprechende Entwicklung in Deutschland hat das Bundesverkehrsministerium Mitte Oktober vorgelegt.

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