Stichtag 3. Juni: 150 Millionen Euro für Schnelllade-Infrastruktur

von | 22. Mai 2024

Foto: BMDV

Ab dem 3. Juni 2024 können beim BMDV wieder Förderungen für gewerblich genutzte Schnellladepunkte beantragt werden.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) setzt das „Förderprogramm zur Errichtung gewerblicher Schnellladeinfrastruktur“ fort. Das Förderprogramm richtet sich an das Transport- und Logistikgewerbe, aber auch an Handwerks- und Gewerbebetriebe und weitere gewerbliche Flottenanwender wie Mietwagen- und Carsharing-Anbieter oder Pflegedienste.

Gefördert werden neben Ladepunkten für E-Pkw vor allem auch spezielle Ladepunkte für E-Lkw (unabhängig von der Fahrzeugförderung). Für den Förderaufruf stehen Mittel in Höhe von 150 Millionen Euro zur Verfügung.

Das BMDV hat das Förderprogramm ursprünglich am 18.09.2023 gestartet, das Antragsportal öffnet nun wieder am 03.06.2024 (Anträge über den Projektträger Jülich unter https://lis.ptj.de/).

Zudem besteht die Gelegenheit, am 03.06.2024 von 10 bis 11 Uhr an einem Online-Seminar der NOW GmbH teilzunehmen (Anmeldung hier).

Details zur Förderung (alle Angaben laut BMDV):

– Jedes antragstellende Unternehmen kann genau einen Antrag stellen. Dabei gilt: Bei verbundenen Unternehmen stellen Tochterunternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit einen eigenen Antrag.
– Alle Anträge von verbundenen Unternehmen dürfen einen Gesamtförderbetrag von 30 Mio. Euro nicht überschreiten.
– Die Zuwendung auf Grundlage dieses Förderaufrufs ist unabhängig von der Anzahl der beantragten Schnellladepunkte pro Antrag auf 5 Mio. Euro begrenzt.
– Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung: Für kleine und mittlere Unternehmen ist eine Förderquote von bis zu 40 % möglich, für Großunternehmen eine Förderquote von bis zu 20 %.
– Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt sind auf einen Höchstbetrag begrenzt, der von der DC-Ladeleistung dieses Ladepunktes abhängig ist. Bei einer Ladeleistung am Ladepunkt von 50 bis 149 kW beträgt der maximale Förderbetrag pro Ladepunkt für kleine und mittlere Unternehmen 14.000€, bei Großunternehmen 7.000€. Bei Ladepunkten mit einer maximalen Ladeleistung von mehr als 150 kW erhalten kleine und mittlere Unternehmen maximal 30.000€ und Großunternehmen 15.000€.
– Die Auftragsvergabe darf erst nach Bewilligung des gestellten Antrages erfolgen.
– Nicht förderfähig sind u.a. Ausgaben für Planungsleistungen Dritter. Auch eine Förderung von Leasingraten oder Mietausgaben für Ladeinfrastruktur ist ausgeschlossen.
– Die Schnellladepunkte müssen im Inland errichtet werden und mindestens zwei Jahre ab Datum der Inbetriebnahme laut Installationsprotokoll im Eigentum des antragstellenden Unternehmens verbleiben.
– Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen.
– Eine Kumulierung mit weiteren Fördermitteln ist nicht zulässig.
– Die Beschaffung und Installation muss innerhalb von 18 Monaten nach Eingang des Bewilligungsbescheides erfolgen (die Vorhabenlaufzeit beginnt mit dem Datum des Bescheides). Eine Verlängerung ist in lediglich begründeten Ausnahmefällen möglich.

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