„Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ auch mit Batteriewechsel-Idee
Mit dem Entwurf des neuen Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 hat Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder die Strategie für den weiteren Ausbau eines flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Ladenetzes in Deutschland vorgestellt. Der Masterplan soll den Weg zum Ladenetz der Zukunft weisen und die zentralen Maßnahmen für den Hochlauf der Elektromobilität bis 2030 bündeln.
Der Entwurf umfasst knapp 40 Maßnahmen in fünf zentralen Handlungsfeldern:
– Nachfrage und Investitionen stärken
– Umsetzung vereinfachen und beschleunigen
– Wettbewerb und Preistransparenz erhöhen
– Integration ins Stromnetz verbessern
– Nutzerfreundlichkeit und Innovation steigern
In Bezug auf schwere Nutzfahrzeuge steht der zügige Netzausbau von E-Lkw-Schnellladestationen entlang der Bundesautobahnen im Blickpunkt, mit entsprechender Aufrüstung von insgesamt 350 unbewirtschafteten und bewirtschafteten Autobahn-Rastanlagen.
Parallel dazu will das Bundesverkehrsministerium „in Abhängigkeit der verfügbaren Haushaltsmittel“ die Errichtung von öffentlich zugänglicher Lkw-Ladeinfrastruktur auf Flächen wie Autohöfen oder Gewerbegebieten fördern. Wörtlich heißt es dazu: „Dabei werden auch die Kosten für die Ertüchtigung des Netzanschlusses berücksichtigt. Das BMV wird Anfang 2026 Details der Förderung veröffentlichen.“
Konzept von Batterie-Wechselstationen wird ebenfalls aufgegriffen
Im Detail sehr interessant ist auch der Punkt 36 im Papier: Die „Erprobung von Batteriewechselsystemen für E-Lkw“, inklusive einer DIN SPEC für „tauschbare Wechselbatterien“ und einem herstellerübergreifenden Demonstrationsvorhaben. Das Konzept des (vollautomatisierten) Batteriewechsels wird bislang vor allem im asiatischen Raum ernsthaft verfolgt. Mehr dazu hier: Neue Wege in Japan: Pilotprojekt zum Batteriewechsel
Der im Oktober präsentierte Masterplan-Entwurf soll nach Auswertung der Rückmeldungen aus der Verbändeanhörung und der Ressortabstimmung finalisiert und dem Bundeskabinett möglichst noch im Herbst 2025 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.








